GALI
Rechtliches

Allgemeine Verkaufsbedingungen von GALI für Unternehmer

Sie kaufen als Privatperson? Es gelten unsere AGB für Verbraucher

Allgemeine Verkaufsbedingungen der PPHU GALI Michał Galios — Fassung vom 02.11.2026

§ 1. Begriffsbestimmungen

Die in diesen AVB großgeschriebenen Begriffe haben folgende Bedeutung:

1) Arbeitstag — jeder Tag von Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Polen;

2) Käufer — Unternehmer, d. h. eine Person oder Gesellschaft, die die Ware im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit kauft;

3) Gestellplatz — Platz auf einem Transportgestell, auf dem die Ware befördert wird; er dient als Abrechnungseinheit für Transport und Lagerung;

4) Verbindliches Angebot — ein als „verbindliches Angebot“ gekennzeichnetes Dokument des Verkäufers mit Angabe der Bindungsfrist;

5) AVB — diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen;

6) Bestellportal — Seite des Verkäufers, auf der der Käufer das Angebot prüft, die erforderlichen Erklärungen abgibt und bezahlt: das Online-Bestellportal oder die Seite „Bestellung bestätigen“, die über einen Link in einer E-Mail aufgerufen wird;

7) Auftragsbestätigung — E-Mail, die der Verkäufer nach Vertragsschluss mit der Spezifikation und diesen AVB als PDF-Dateien versendet;

8) Verbraucher-AGB — die auf der Website abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers für Verbraucher;

9) Verkäufer — PPHU GALI Michał Galios, ul. Księdza Drozdka 31, 42-660 Kalety, Polen, NIP (Steuernummer) 5751479721, REGON (statistische Nummer) 240904922, eingetragen in der Centralna Ewidencja i Informacja o Działalności Gospodarczej (CEIDG, polnisches zentrales Gewerberegister);

10) Website — der Internetauftritt des Verkäufers unter gali-group.pl;

11) Ware — Fenster, Türen und Zubehör, die nach der mit dem Käufer vereinbarten Spezifikation auf Maß gefertigt werden;

12) Vertrag — der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer nach Maßgabe dieser AVB geschlossene Kaufvertrag über die Ware;

13) Angebot — Dokument des Verkäufers mit Spezifikation der Ware, Zeichnungen und Preis;

14) Bestellung — Willenserklärung des Käufers zum Abschluss des Vertrags, die nach § 4 Abs. 3 abgegeben wird.

§ 2. Geltungsbereich

1. Diese AVB gelten für alle Kaufverträge über die Ware, die der Verkäufer mit Käufern schließt.

2. Diese AVB gelten nicht für Verbraucher und nicht für natürliche Personen mit Gewerbe, für die der Vertrag keinen beruflichen Charakter hat. Für diese Personen gelten die Verbraucher-AGB.

3. Allgemeine Einkaufsbedingungen und sonstige Vertragsmuster des Käufers binden den Verkäufer nicht, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

4. Von diesen AVB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform (E-Mail) und der Bestätigung durch den Verkäufer.

§ 3. Vertragsgegenstand

1. Der Verkäufer verkauft die Ware nach der mit dem Käufer vereinbarten Spezifikation: Maße, System, Farbe, Verglasung, Beschläge und Zubehör. Die Ware wird in polnischen Werken hergestellt, darunter AWG.

2. Der Verkäufer übernimmt weder Montage noch Aufmaß, Ausbau oder Abschlussarbeiten und erbringt keine Beratung zur Montage.

3. Für die Auswahl der Ware für das jeweilige Bauvorhaben, die Einhaltung der Bauvorschriften des Bestimmungslandes und die im jeweiligen Objekt geforderten Kennwerte ist der Käufer verantwortlich.

4. Auf Wunsch des Käufers stellt der Verkäufer Leistungserklärungen und technische Daten des Herstellers zur Verfügung.

§ 4. Vertragsschluss

1. Angebote und Preislisten des Verkäufers sind Aufforderungen zur Abgabe von Bestellungen (Art. 71 des polnischen Zivilgesetzbuchs (Kodeks cywilny, KC)), es sei denn, das Dokument ist ein Verbindliches Angebot. Die Preise im Angebot gelten 7 Tage.

2. Vor Abgabe der Bestellung prüft der Käufer die Spezifikation und die Zeichnungen. Änderungen teilt der Käufer vor der Zahlung mit; der Verkäufer erstellt dann ein neues Angebot.

3. Der Käufer gibt die Bestellung in zwei Schritten ab:

1) er bestätigt im Bestellportal per Ankreuzen die Spezifikation, die Fertigungstoleranzen und diese AVB;

2) er zahlt 100 % des Bestellwerts.

4. Die Annahme dieser AVB umfasst insbesondere § 16 (polnisches Recht und Gerichtsstand Tarnowskie Góry). Der Verkäufer speichert einen Nachweis der Annahme: Datum, Uhrzeit und Fassung der AVB.

5. Der Vertrag kommt mit dem Zahlungseingang auf dem Konto des Verkäufers zustande. Der Verkäufer sendet dem Käufer unverzüglich die Auftragsbestätigung.

6. Der Verkäufer gibt die Produktion unmittelbar nach Zahlungseingang in Auftrag. Nach der Zahlung sind Änderungen und eine Stornierung nicht mehr möglich.

7. Kann der Hersteller die Ware nicht in der vereinbarten Ausführung fertigen, schlägt der Verkäufer unverzüglich eine Änderung vor. Nimmt der Käufer sie nicht an, erstattet der Verkäufer den gezahlten Betrag innerhalb von 14 Tagen. Weitergehende Ansprüche des Käufers aus diesem Grund sind ausgeschlossen.

8. Im Verbindlichen Angebot garantiert der Verkäufer die Preise bis zum genannten Datum, sofern innerhalb dieser Frist 100 % gezahlt werden. Nach diesem Datum erlischt das Verbindliche Angebot.

§ 5. Preise und Umsatzsteuer

1. Die Preise sind Nettopreise in Euro (EUR). Käufern aus Polen nennt der Verkäufer die Preise auf Wunsch in Złoty (PLN) zum Wechselkurs vom Tag des Angebots.

2. Die Preise enthalten weder Transport noch Transportversicherung noch Abladen und — bei Lieferungen außerhalb der EU — keine Zollformalitäten.

3. Käufer aus Polen. Zum Preis wird die USt. von 23 % hinzugerechnet.

4. Käufer aus einem anderen EU-Mitgliedstaat mit EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Der Verkauf ist eine innergemeinschaftliche Lieferung zum Steuersatz von 0 % (Art. 42 des polnischen Umsatzsteuergesetzes (ustawa o VAT); Art. 138 der Richtlinie 2006/112/EG), sofern:

1) der Käufer eine gültige, im VIES-System überprüfte USt-IdNr. angibt;

2) die Ware aus Polen in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wird und der Verkäufer Nachweise über die Verbringung erhält: CMR-Frachtbrief und Empfangsbestätigung, bei Selbstabholung — eine Erklärung des Käufers über die Verbringung mit Datum und Ort der Lieferung gemäß Anhang Nr. 1 (Art. 42 Abs. 4 des Umsatzsteuergesetzes).

5. Der Käufer versteuert den innergemeinschaftlichen Erwerb in seinem Mitgliedstaat.

6. Ist die Voraussetzung nach Abs. 4 Nr. 2 nicht erfüllt, berechnet der Verkäufer die polnische USt. von 23 %. Der Käufer verpflichtet sich, diese auf Anforderung zu zahlen.

7. Unternehmer aus der EU ohne gültige USt-IdNr. Einen Käufer aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, der keine gültige USt-IdNr. angibt (Abs. 4 Nr. 1), behandelt der Verkäufer umsatzsteuerlich wie einen Verbraucher nach § 6 Abs. 2 der Verbraucher-AGB. Der Käufer verpflichtet sich, die geschuldete USt. auf Anforderung zu zahlen.

8. Käufer außerhalb der EU. Der Verkauf ist eine Ausfuhrlieferung zum Steuersatz von 0 %, sobald der Verkäufer den Ausfuhrnachweis (Meldung IE-599) erhalten hat. Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Formalitäten im Bestimmungsland trägt der Käufer.

9. Bis zum Eingang des Ausfuhrnachweises leistet ein Käufer außerhalb der EU eine Sicherheit (Kaution) in Höhe von 23 % des Nettowerts. Der Verkäufer erstattet die Kaution innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Ausfuhrnachweises. Geht der Nachweis nicht innerhalb von 90 Tagen nach Übergabe der Ware ein, verrechnet der Verkäufer die Kaution mit der polnischen USt.

10. Ändert sich der USt.-Satz nach Vertragsschluss, gilt der am Tag der Entstehung der Steuerschuld geltende Satz.

§ 6. Zahlung

1. Der Käufer zahlt 100 % des Bestellwerts im Voraus: per Überweisung auf das im Angebot oder in der Proforma-Rechnung angegebene Konto oder über den Zahlungsdienstleister im Bestellportal. Die Zahlung ist die Abgabe der Bestellung (§ 4 Abs. 3).

2. Bei Zahlung nach Ablauf der Gültigkeit des Angebots nimmt der Verkäufer die Bestellung zu den am Zahlungstag geltenden Preisen an. Sind diese Preise höher, informiert der Verkäufer den Käufer vor der Beauftragung der Produktion. Der Käufer zahlt dann die Differenz nach oder erhält den gesamten gezahlten Betrag zurück. In diesem Fall kommt der Vertrag mit der Annahme der Nachzahlung durch den Käufer zustande.

3. Bei Verzug mit der Zahlung zusätzlicher Forderungen (z. B. USt.-Korrektur, Lagergebühren, erneute Anlieferung) berechnet der Verkäufer die gesetzlichen Verzugszinsen im Geschäftsverkehr. Der Verkäufer berechnet außerdem eine Entschädigung für Beitreibungskosten nach dem polnischen Gesetz vom 8. März 2013 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ustawa o przeciwdziałaniu nadmiernym opóźnieniom w transakcjach handlowych).

4. Der Käufer darf nicht mit eigenen Ansprüchen gegen Forderungen des Verkäufers aufrechnen und Zahlungen nicht wegen einer Reklamation zurückbehalten. Ausgenommen sind vom Verkäufer anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche.

5. Der Verkäufer stellt Rechnungen elektronisch aus und versendet sie per E-Mail. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden.

§ 7. Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Preises einschließlich Nebenforderungen Eigentum des Verkäufers (Art. 589 KC).

2. Bis dahin darf der Käufer die Ware weder veräußern noch belasten noch fest mit einem Grundstück verbinden.

§ 8. Maße, Spezifikation und technische Auslegung

1. Maße, Öffnungsrichtungen, Teilungen, Farben und Ausstattung gibt der Käufer an. Der Verkäufer überprüft sie nicht vor Ort.

2. Der Verkäufer haftet nicht für Fehler in den Angaben des Käufers. Ware, die nach einer fehlerhaften Spezifikation gefertigt wurde, wird weder auf Kosten des Verkäufers zurückgenommen noch umgetauscht.

3. Vom Hersteller geforderte Komponenten (Glasstärke, Verstärkungen, Beschlagart, Schwellen) wählt der Verkäufer nach den Vorgaben des Herstellers aus und gibt sie im Angebot an. Mit Abgabe der Bestellung akzeptiert der Käufer diese.

4. Fertigungstoleranzen. Keinen Mangel stellen dar:

1) Abweichungen der Außenmaße bis ±3 mm;

2) Differenzen der Diagonalen bis 2 mm bei einer Diagonale bis 1 m, bis 3 mm bei einer Diagonale bis 2 m und bis 4 mm bei einer Diagonale über 2 m;

3) Farb- und Strukturunterschiede von Dekorfolien, Lackierungen und Glas zwischen Produktionschargen sowie gegenüber der Darstellung auf dem Bildschirm und in Musterkarten, im Rahmen der Herstellertoleranzen.

5. Isolierglas wird nach der Norm EN 1279 beurteilt: aus 3 m Abstand, bei Tageslicht, ohne Vergrößerung. Die Toleranzen der Isolierglaseinheiten, Sprossen und Abstandhalter sowie physikalische Erscheinungen, die keinen Mangel darstellen, regelt Anhang Nr. 2 „Qualitätskriterien für Verglasungen“.

6. Standard-Einbaubedingungen sind: Windzone 1, bebautes Gebiet, Einbauhöhe bis 5 m über Gelände, bis 700 m über dem Meeresspiegel. Weichen die Einbaubedingungen davon ab, gibt der Käufer sie an. Ohne solche Angabe erfolgt die Auslegung für Standardbedingungen. Der Verkäufer haftet nicht für die Folgen eines Einsatzes der Ware unter anderen Bedingungen.

7. Konstruktionen, die die vom Hersteller empfohlenen Maße oder Proportionen überschreiten, fertigt der Verkäufer mit eingeschränkter Garantie und weist im Angebot darauf hin. Mit Abgabe der Bestellung akzeptiert der Käufer diese Einschränkung.

8. Türen und Schiebeelemente sind ausschließlich für den Einbau an einem geschützten Ort bestimmt.

§ 9. Lieferzeit

1. Die in der Auftragsbestätigung genannte Produktionszeit ist voraussichtlich. Sie beträgt standardmäßig 3–8 Wochen ab Zahlungseingang, abhängig von System, Farbe, Rollläden und Saison.

2. Der Verkäufer informiert den Käufer über absehbare Verzögerungen und den neuen Termin. Eine Verzögerung aus Gründen, die beim Hersteller, beim Spediteur oder in höherer Gewalt liegen, stellt keine Nichterfüllung des Vertrags dar.

3. Überschreitet die Verzögerung gegenüber dem Termin aus der Auftragsbestätigung 60 Tage, kann der Käufer dem Verkäufer eine Nachfrist von 14 Tagen setzen. Nach deren erfolglosem Ablauf kann der Käufer hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer erstattet dann den für diesen Teil gezahlten Betrag innerhalb von 14 Tagen.

4. Weitergehende Ansprüche wegen Verzögerung sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig (§ 13).

§ 10. Lieferung, Abholung und Gefahrübergang

1. Selbstabholung. Der Verkäufer übergibt die Ware am vereinbarten Tag im Lager in Kalety (EXW Kalety, Incoterms® 2020). Der Verkäufer verlädt die Ware mit einem Gabelstapler.

2. Bei Selbstabholung stellt der Käufer ein für den Transport von Fenstern geeignetes Fahrzeug sowie die Ladungssicherung (Gestelle, Gurte) bereit. Ab dem Verladen ist der Käufer für die Ware verantwortlich.

3. Transport im Auftrag des Käufers. Der Verkäufer organisiert die Beförderung auf Kosten des Käufers zu den Sätzen aus dem Angebot, die je Gestellplatz nach Lieferland berechnet werden; das Abladen durch den Verkäufer wird gemäß Angebot gesondert berechnet.

4. Bei Lieferung stellt der Käufer eine Zufahrt für einen Lkw und die Anwesenheit einer zur Annahme berechtigten Person am vereinbarten Tag sicher. Das Abladen muss innerhalb von 2 Stunden nach Ankunft des Fahrzeugs abgeschlossen sein. Die Kosten einer gescheiterten Zustellung (erneute Anfahrt, Standzeit, Lagerung) trägt der Käufer.

5. Gefahrübergang. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder an den Spediteur auf den Käufer über (Art. 544 § 1 und Art. 548 KC). Dies gilt auch für eine vom Verkäufer organisierte Beförderung. Auf Wunsch des Käufers versichert der Verkäufer den Transport auf Kosten des Käufers.

6. Nichtabholung der Ware. Holt der Käufer die Ware nicht zum vereinbarten Termin ab, kann der Verkäufer:

1) die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers gegen ein Entgelt von 20 € netto je Gestellplatz für jede angefangene Woche lagern, berechnet ab Ablauf von 14 Tagen nach der Bereitstellungsanzeige; oder

2) nach erneuter Aufforderung vom Vertrag zurücktreten und von der Zahlung die Kosten der Maßanfertigung der Ware einbehalten.

7. Gestelle. Der Verkäufer versendet die Ware in der Regel auf Einweggestellen. Weist die Auftragsbestätigung Mehrweggestelle des Herstellers aus, gibt der Käufer diese vollständig und unbeschädigt innerhalb von 45 Tagen nach Lieferung zurück. Für ein nicht zurückgegebenes oder beschädigtes Gestell stellt der Verkäufer dem Käufer 250 € netto in Rechnung.

8. Bei der Annahme festgestellte Glasschäden vermerkt der Käufer im Frachtbrief und dokumentiert sie mit einem Foto einschließlich des Scheibenetiketts.

§ 11. Untersuchung der Ware und Mängelrüge

1. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware bei der Annahme zu untersuchen (Art. 563 KC): Menge, Übereinstimmung mit der Spezifikation und sichtbare Schäden (Glasbruch, Kratzer, Dellen).

2. Mengenabweichungen und sichtbare Schäden rügt der Käufer bei der Annahme auf dem Frachtbrief oder im Abnahmeprotokoll mit Fotodokumentation. Spätestens rügt er sie innerhalb von 2 Arbeitstagen per E-Mail an biuro@gali-group.pl.

3. Verdeckte Mängel rügt der Käufer unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens innerhalb von 7 Tagen.

4. Wird ein Mangel nicht innerhalb der Fristen nach Abs. 2 und 3 gerügt, verliert der Käufer hinsichtlich dieses Mangels seine Gewährleistungsrechte (Art. 563 § 1 KC).

5. Glasfehler werden nach Anhang Nr. 2 (aus 3 m Abstand) beurteilt. Kratzer an Profilen werden aus 1 m Abstand bei diffusem Tageslicht beurteilt.

6. Die Mängelrüge berechtigt nicht zur Verweigerung der Annahme der gesamten Lieferung. Der Einbau eines Elements mit sichtbarem Mangel schließt Ansprüche wegen dieses Mangels aus.

§ 12. Gewährleistung und Garantie

1. Der Verkäufer haftet im Rahmen der Gewährleistung für Sachmängel der Ware, die innerhalb von 2 Jahren nach der Übergabe festgestellt werden (Art. 568 KC), vorbehaltlich § 11.

2. Die Gewährleistungsrechte des Käufers beschränken sich — in dieser Reihenfolge — auf:

1) die Reparatur des mangelhaften Teils;

2) die Lieferung eines mangelfreien Teils;

3) die Minderung des Preises, wenn Reparatur und Ersatz unmöglich oder unverhältnismäßig teuer sind.

3. Der Käufer kann nur bei einem wesentlichen Mangel vom Vertrag zurücktreten, den der Verkäufer nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt. Die Art der Mangelbeseitigung wählt der Verkäufer (Art. 558 § 1 KC).

4. Die Gewährleistung umfasst nicht:

1) Mängel an Ware, die nicht gemäß der Montageanleitung des Herstellers und den technischen Ausführungs- und Abnahmebedingungen für Bauarbeiten eingebaut wurde;

2) Mängel infolge fehlerhafter Angaben des Käufers (§ 8);

3) Schäden, die nach dem Gefahrübergang entstanden sind, auch beim eigenen Transport, beim Abladen, bei der Lagerung und bei der Montage;

4) Folgen fehlerhafter Montage, Einstellung, Nutzung und Wartung;

5) natürlichen Verschleiß;

6) physikalische Erscheinungen, die keinen Mangel darstellen: Kondensat auf der äußeren Scheibe, Interferenzen, Anisotropie von Einscheibensicherheitsglas und Farbtonunterschiede zwischen Produktionschargen.

5. Der Verkäufer trägt weder die Kosten für Ausbau und erneuten Einbau des mangelhaften Teils noch die Kosten für Gerüste und Anfahrt, es sei denn, der Mangel beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.

6. Unabhängig von der Gewährleistung übermittelt der Verkäufer dem Käufer die Garantiebedingungen des Herstellers, sofern dieser eine Garantie gewährt. Garantieansprüche macht der Käufer über den Verkäufer geltend.

§ 13. Haftung

1. Die Haftung des Verkäufers aus dem Vertrag und aus unerlaubter Handlung ist auf den tatsächlichen Schaden und auf den Nettowert der Bestellung begrenzt, auf die sich der Schaden bezieht.

2. Der Verkäufer haftet nicht für entgangenen Gewinn, Baustillstand, Vertragsstrafen des Käufers gegenüber Dritten oder mittelbare Schäden.

3. Die Beschränkungen nach Abs. 1 und 2 gelten nicht für vorsätzlich (Art. 473 § 2 KC) oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Sie gelten ferner nicht für eine Haftung, die von Gesetzes wegen nicht ausgeschlossen werden kann.

§ 14. Höhere Gewalt

1. Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung des Vertrags infolge höherer Gewalt. Höhere Gewalt sind insbesondere: Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, Streik, behördliche Entscheidungen und länger andauernde Unterbrechungen der Rohstoffversorgung beim Hersteller.

2. Die von höherer Gewalt betroffene Partei unterrichtet die andere Partei unverzüglich. Fristen verlängern sich um die Dauer des Hindernisses.

3. Dauert das Hindernis länger als 90 Tage, kann jede Partei hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer erstattet dann den für diesen Teil gezahlten Betrag.

§ 15. Vertraulichkeit und personenbezogene Daten

1. Preise, Rabatte und Konditionen aus den Angeboten des Verkäufers sind ausschließlich für den Käufer bestimmt.

2. Personenbezogene Daten der Ansprechpartner des Käufers verarbeitet der Verkäufer als Verantwortlicher zur Durchführung des Vertrags gemäß der auf der Website abrufbaren Datenschutzerklärung.

3. Mit gesonderter, freiwilliger Einwilligung des Käufers kann der Verkäufer Fotos der eingebauten Ware veröffentlichen, ohne Daten des Käufers und ohne Adresse des Objekts. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

§ 16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Auf den Vertrag findet polnisches Recht Anwendung. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

2. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist das für den Sitz des Verkäufers zuständige ordentliche Gericht zuständig: der Sąd Rejonowy w Tarnowskich Górach (Amtsgericht Tarnowskie Góry) und in Sachen, die in die Zuständigkeit eines Bezirksgerichts fallen, der Sąd Okręgowy w Gliwicach (Bezirksgericht Gliwice). Rechtsgrundlage ist Art. 46 der polnischen Zivilprozessordnung (Kodeks postępowania cywilnego, KPC) und gegenüber Käufern mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012.

3. Der Verkäufer kann auch vor dem für den Sitz des Käufers zuständigen Gericht klagen.

4. Die Annahme dieser AVB im Bestellportal (§ 4 Abs. 3 Nr. 1) stellt eine Gerichtsstandsvereinbarung dar, die in elektronischer Form geschlossen wurde, die eine dauerhafte Aufzeichnung ermöglicht (Art. 25 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012).

§ 17. Schlussbestimmungen

1. Diese AVB sind auf der Website abrufbar. Der Verkäufer fügt sie jedem Angebot bei.

2. Der Verkäufer kann diese AVB ändern. Für den Vertrag gilt die Fassung, die dem Angebot beigefügt war, auf dessen Grundlage der Käufer die Bestellung abgegeben hat.

3. Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung dieser AVB berührt die übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien ersetzen eine solche Bestimmung durch eine Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

4. Die Parteien geben Erklärungen in Textform (E-Mail) ab, sofern diese AVB oder gesetzliche Vorschriften nicht die Schriftform verlangen.

5. Diese AVB wurden in polnischer Sprache erstellt. Fassungen in anderen Sprachen dienen nur der Information. Bei Abweichungen ist die polnische Fassung maßgeblich.


Anhang Nr. 1. Verbringungserklärung (Selbstabholung, innergemeinschaftliche Lieferung 0 %)

```

Ich erkläre, dass die Ware aus Rechnung Nr. ………… (Bestellung Nr. …………), abgeholt in Kalety am …………,

aus Polen verbracht und geliefert wurde an: ………………………… (Adresse, EU-Mitgliedstaat) am …………,

mit dem Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen ………… .

Name und USt-IdNr. des Erwerbers: ………………………… ; Unterschrift: …………………

```

Anhang Nr. 2. Qualitätskriterien für Verglasungen

Die Kriterien beruhen auf der Norm EN 1279:2018 und den zugehörigen Normen (EN 572, EN 1096, EN 12150, EN 12543).

Wie die Verglasung beurteilt wird

1. Die Scheibe wird von der Raumseite aus, senkrecht zu ihrer Oberfläche, aus einem Abstand von mindestens 3 m betrachtet.

2. Die Beurteilung erfolgt bei diffusem Tageslicht (bedeckter Himmel), ohne direkte Sonneneinstrahlung, ohne Lupe, Taschenlampe oder Leuchte.

3. Es wird durch die Scheibe hindurchgesehen, nicht auf die Scheibe. Ein Fehler, der unter diesen Bedingungen nicht sichtbar ist, ist kein Mangel.

4. Ein sichtbarer Fehler wird mit einem Lineal gemessen und mit der nachstehenden Tabelle verglichen.

Zonen der Scheibe

  • Falzzone — Streifen von 15 mm ab der Glaskante (in der Regel vom Rahmen verdeckt).
  • Randzone — Streifen von 50 mm ab der Kante.
  • Hauptzone — die übrige Fläche der Scheibe.

Zulässige punktförmige Fehler (Blasen, Einschlüsse)

ZoneFehlergröße (Ø)Scheibe bis 1 m²1–2 m²2–3 m²über 3 m²
Falzzonejedeunbegrenztunbegrenztunbegrenztunbegrenzt
Randzonebis 1 mmzulässig, wenn weniger als 3 in einem Kreis von 20 cm Durchmesserdto.dto.dto.
Randzone1–3 mm4 Stk.1 Stk. je Meter Umfang1 Stk. je Meter Umfang1 Stk. je Meter Umfang
Randzoneüber 3 mmunzulässigunzulässigunzulässigunzulässig
Hauptzonebis 1 mmzulässig, wenn weniger als 3 in einem Kreis von 20 cm Durchmesserdto.dto.dto.
Hauptzone1–2 mm2 Stk.3 Stk.5 Stk.5 Stk. + 2 je weiteren m²
Hauptzoneüber 2 mmunzulässigunzulässigunzulässigunzulässig

Kratzer und linienförmige Fehler

  • Haarkratzer (bis 0,2 mm Breite), die unter den Prüfbedingungen nicht sichtbar sind, sind zulässig, sofern sie nicht gehäuft auftreten (mehr als 3 in einem Kreis von 20 cm Durchmesser).
  • Hauptzone: einzelner Kratzer bis 15 mm, insgesamt bis 45 mm. Randzone: einzeln bis 30 mm, insgesamt bis 90 mm.
  • Kratzer, die breiter als 1 mm sind, werden wie punktförmige Fehler beurteilt. Fehler unter 0,5 mm bleiben unberücksichtigt.
  • Mit dem Fingernagel fühlbare Kratzer auf der Außenfläche der Scheibe entstehen nach der Lieferung und sind kein Herstellungsmangel.

Maßtoleranzen

ElementToleranz
Maß der Isolierglaseinheit (Kantenlänge bis 2000 mm, Glas bis 6 mm)±2 mm
Maß der Isolierglaseinheit (Kantenlänge 2000–3500 mm oder Glas 6–12 mm)±2 mm, Versatz der Scheiben bis 3 mm
Maß der Isolierglaseinheit (Kantenlänge 3500–5000 mm)±4 mm
Maß der Isolierglaseinheit (Kantenlänge über 5000 mm oder Glas über 12 mm)±5 mm
Modellscheiben (Bögen, Schrägen, Schablonen)±5 mm
Dicke der 2-fach-Verglasung±1,0 mm (mit ESG oder VSG ±1,5 mm)
Dicke der 3-fach-Verglasung±1,4 mm (mit ESG oder VSG +2,8 / −1,4 mm)
Lage der Sprossen im Scheibenzwischenraum±2 mm (in beiden Zwischenräumen der 3-fach-Verglasung ±4 mm, schräge Sprossen ±5 mm, Bogensprossen bis 10 mm)
Lage der Abstandhalter in der 3-fach-Verglasung±2 mm (Modellscheiben ±5 mm)

Erscheinungen, die keinen Mangel darstellen

1. Kondensat auf der äußeren Scheibe — ein Zeichen guter Wärmedämmung. Kondensat auf der Raumseite ist auf Luftfeuchtigkeit und Lüftung des Gebäudes zurückzuführen. Ein Mangel liegt nur bei Feuchtigkeit zwischen den Scheiben vor.

2. Wölbung der Isolierglaseinheit nach innen oder außen — Folge von Temperatur- und Luftdruckänderungen (Doppelscheibeneffekt); sie verzerrt Spiegelungen, beeinträchtigt die Eigenschaften der Verglasung jedoch nicht. Über 700 m über dem Meeresspiegel wird Isolierglas mit Druckausgleich eingesetzt — auf Bestellung des Kunden.

3. Mehrfachspiegelungen, Regenbogeneffekt (Interferenzen), leichte Trübung der Beschichtung — sie ergeben sich aus dem Aufbau der Isolierglaseinheit und den Low-E-Beschichtungen.

4. Anisotropien, Rollenabdrücke und Rollenwelligkeit (Roller Wave) bei Einscheibensicherheitsglas (Welligkeit bis 0,3 mm).

5. Farbunterschiede zwischen benachbarten Scheiben im Rahmen der Norm ISO 11479-2 sowie zwischen neuen und älteren Scheiben.

6. Sprossen im Scheibenzwischenraum können sich bei Temperaturänderungen leicht verbiegen, ihren Farbton verändern oder bei starkem Wind klappern.

7. Thermisch bedingte Glasbrüche — sie entstehen bei großen Temperaturunterschieden auf der Scheibe (teilweise Beschattung, Folien, auf die Scheibe gerichtete Heizkörper, Lagerung der Scheiben in der Sonne vor der Montage).

8. Spontanbruch von Einscheibensicherheitsglas infolge natürlicher Nickelsulfid-Einschlüsse.

Reklamation von Verglasungen

Der Reklamation sind beizufügen: ein Foto der gesamten Scheibe, ein Foto des Fehlers mit angelegtem Lineal sowie ein Foto des Etiketts am Abstandhalter zwischen den Scheiben.